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Die Landesregierung muss jetzt handeln
Kostendeckungsgrad der freien Schulen auf TalfahrtNachdem die Landesregierung, das Kultusministerium und die freien Träger nach über zehn Jahren schwieriger Verhandlungen zu einem einvernehmlichen Ergebnis gekommen waren und das Bruttokostenmodell zur Ermittlung der Kosten eines staatlichen Schülers in das Privatschulgesetz aufgenommen wurde, fand 2006 erstmals eine Kostenerhebung nach dem Bruttokostenmodell statt.
Außerdem hat die Landesregierung als politische Zielvorgabe eine Kostendeckungsquote von 80 % der Kosten eines staatlichen Schülers für die Schüler freier Schulen als Zuschusshöhe am Ende der Legislaturperiode (2011) in Aussicht gestellt.
2009 wird ein neuer Landtagsbericht zum Kostendeckungsgrad vorgelegt werden. Nach den uns zugänglichen Zahlen müssen die freien Träger im gymnasialen Bereich dabei von einem Kostendeckungsgrad von nur ca. 76 % ausgehen. Damit befinden sich die Zuschüsse an die freien Schulen im Blick auf den Kostendeckungsgrad auf Talfahrt. Dies ist um so gravierender, als in diesen Zahlen bereits eingetretene zusätzliche Belastungen wie die erhöhte Wochenstundenzahl im 8-jährigen Gymnasium, die Senkung des Klassenteilers und die Erhöhung der Leitungszeit für die Schulleitungen nicht berücksichtigt sind, da die Erhebung auf der Basis von Zahlen des Jahres 2008 vorgenommen wird.
Somit bewegen sich die Privatschulzuschüsse nicht wie zugesichert nach oben, sondern im Gegenteil in gravierendem Umfang nach unten!
Da bislang leider noch kein Automatismus im Gesetz vorgesehen ist, der einen bestimmten Kostendeckungsgrad (z.B. 80 %) garantiert, ist für die Erhöhung der Zuschüsse eine Änderung des Privatschulgesetzes notwendig, indem der sogenannte Eckmann (Berechnungsverfahren für die auszuzahlenden Zuschüsse) jedes Mal so angeglichen wird, dass die beabsichtigte Zuschusshöhe erreicht wird.
Jetzt ist die Landesregierung am Zug, ihre Zusage einzulösen! Wir erwarten von der Politik eine deutliche Erhöhung der Zuschüsse, da bereits heute klar ist, dass selbst eine Erhöhung der Zuschüsse jetzt auf 80 % bereits im laufenden Jahr, aber noch sehr viel stärker ab dem nächsten Jahr (wenn die zusätzlichen Belastungen der Bildungsoffensive greifen) wieder eine weit unter 80 % des Kostendeckungsgrades liegende Refinanzierung bedeutet.
Verweise auf die aktuelle Finanzlage sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt. Würden die freien Träger die Schülerinnen und Schüler nicht unterrichten, wäre der Staat gezwungen, sie an eigenen Schulen zu versorgen. Dann würden für die Schüler 100 % der Kosten fällig. Das Land spart somit an jedem Schüler der an einer freien Schule unterrichtet wird auch dann erhebliche Beträge, wenn die Kostendeckung tatsächlich bei 80 % eines staatlichen Schülers liegt.
Eine Erhöhung der Zuschüsse ist somit nicht nur sachgerecht, sondern auch Erfordernis bildungs- und finanzpolitischer Klugheit.
D. Scherer
Downloads:
- Informationsbrief an die Eltern
(PDF, ca. 31 KB) - Dokument zur Postkartenaktion
(PDF, ca. 581 KB) - Für die Postkartenaktion: Wahlkreiskarte Baden-Württemberg
(PDF, ca. 219 KB) - Für die Postkartenaktion: Adressliste der Landtagsabgeordneten
(PDF, ca. 41 KB)
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